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Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung

Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung

Jedes sehende und blinde Kind, ohne oder mit zusätzlicher Beeinträchtigung, soll sich nach seinen Möglichkeiten und Begabungen entwickeln können - ohne unnötige Barrieren und Behinderungen! Es soll nach seinen Möglichkeiten teilhaben können am Leben in der Gesellschaft! Wir fördern und unterstützen unsere Augensternchen-Kinder und ihre Familien in allen Lebensbereichen, die die Entwicklung oder Förderung ihrer Kinder betreffen.

Wir wissen gleichzeitig, dass unsere Aufgabe nur in fachübergreifender Zusammenarbeit (u.a. mit ÄrztInnen, Orthoptistinnen, OptikerInnen, TherapeutInnen, PädagogInnen) angemessen erfüllt werden kann.

Die kindliche Entwicklung wird in entscheidender Weise durch das Sehen beeinflusst. Eine Sehschädigung verändert den Zugang des Kindes zur Welt und hat somit komplexe Auswirkungen auf die gesamte kindliche Entwicklung.
Frühe fachkundige Hilfe unterstützt die Entwicklung der Kinder und fördert eine optimale Sehentwicklung!

Ab welchem Alter ist Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung sinnvoll?

In den ersten Lebensmonaten und Lebensjahren werden entscheidende Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Eine sinnvolle Förderung deshalb ist bereits in den ersten Lebensmonaten eines Kindes mit Sehschädigung notwendig und möglich. Die meisten Kinder und ihre Familien begleiten wir bis zum Schulanfang.

Was ist das Ziel der Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung?

Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung – Kind mit Occlusionspflaster auf Auge schaut durch gebastelten Papier-Bilderrahmen
Kind mit Occlusionspflaster auf Auge schaut durch gebastelten Papier-Bilderrahmen

Das Ziel der sinnesspezifischen Frühförderung ist es, das Kind in seiner persönlichen Entwicklung, mit seinen ganz individuellen Fähigkeiten zu unterstützen und seine Sehentwicklung optimal zu fördern. Wir wollen helfen, Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensprobleme zu vermeiden oder zu mindern, welche durch die Sehschädigung entstehen können. Dabei liegt uns die Förderung des Selbstvertrauens besonders am Herzen.

Die Kinder zu stärken heißt, sie neugierig zu machen, auf die Welt, die sie anders sehen und ihnen Mut zu machen, selber aktiv zu werden. Für alle, die ein gutes Sehvermögen haben ist es oft schwer vorstellbar, wie es ist, wenn ein Kind nicht gut sieht. Warum ein Kind z.B. mit einer Sehschädigung oft viel später läuft als andere Kinder.

Wir sehen einen wichtigen Teil unserer Frühfördertätigkeit darin, den Familien und Einrichtungen dabei zu helfen, die Kinder und ihre speziellen Bedürfnisse zu verstehen. Dann fällt es ihnen oft leichter, das Umfeld ihres Kindes entsprechend seiner Bedürfnisse zu gestalten und angemessenes Spielmaterial zu finden. Dafür bringen wir einen großen Erfahrungsschatz mit.

Frühförderung bedeutet für uns vor allem die gemeinsame Suche nach Unterstützungs- und Förderideen mit den Eltern, PädagogInnen und weiteren TherapeutInnen, die die Augensternchen-Kinder betreuen und fördern. Frühförderung macht für uns nur Sinn, wenn wir gemeinsam Möglichkeiten finden, wie die Kinder jeden Tag, und nicht nur in einer Förderstunde, am Spiel und im Alltag teilhaben können. Wir wollen ihnen die Möglichkeiten geben, jeden Tag beobachten, nachahmen, die Welt entdecken und sich auf eine Aufgabe konzentrieren zu können.

Das Kind da abzuholen wo es steht, heißt für uns, die Familien und das einzelne Kind in seiner Persönlichkeit, mit seinen Interessen, seinen Neigungen und seinen eigenen Strategien zu achten und anzunehmen.

Was beinhaltet die Ganzheitliche Frühförderung?

Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung
Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung

Nach einer pädagogischen Entwicklungsdiagnostik und einer Diagnostik des funktionalen Sehens stellen wir entsprechend der persönlichen Stärken und Schwächen des einzelnen Kindes einen individuellen Heilpädagogischen Förderplan mit unterstützenden und fördernden Maßnahmen auf und besprechen diesen mit den Eltern und PädagogInnen der Kindereinrichtungen.

Ganzheitliche Frühförderung bedeutet eine Förderung in allen Bereichen, die durch das Sehen beeinflusst werden, wie z.B. die Kommunikation und Interaktion, die kognitive Entwicklung und die Begriffsbildung, die Bewegungsentwicklung, das Handgeschick, das Spielverhalten und die lebenspraktischen Fähigkeiten. Unsere Frühförderung und somit unsere heilpädagogischen Förderpläne stehen auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen (ICF-CY).

Der Förderplan beinhaltet zum Beispiel, welches Spielzeug oder Spielmaterial geeignet ist, wie das gemeinsame Spiel mit sehenden Kindern und dem Kind mit Sehbehinderung oder Blindheit möglich ist und wie das Umfeld (z.B. Treppen, Kinderzimmer, Schreibtisch) sehbehinderten gerecht gestaltet werden kann. Er beinhaltet weiterhin die Lernmedien, Hilfsmittel (Lupe, Pult, Monukular, Bildschirmlesegerät) und Lichtverhältnisse, welche das Kind braucht, um sein vorhandenes Sehvermögen optimal nutzen und sich konzentrieren zu können. Am Ende der Frühförderung soll ein guter Übergang zur Schule stehen!

Was beinhaltet die Elternberatung?

Wir beraten die Eltern in allen Fragen, die die Förderung und Erziehung ihres Kindes betreffen. Neben Beratung zu angemessenen Spielen und Spielmaterialien und der behindertengerechter Gestaltung der Spielumgebung und der Wohnung, beraten wir weiterhin:

  • zur Wahl spezifischer Hilfsmittel (z.B. Lupe, Monokular, Bildschirmlesegerät,
    Langstock, Unterstützer Kommunikation)
  • zur Wahl des Kindergartens oder der geeigneten Schulform
  • zu sozialrechtliche Ansprüchen, wie Blindengeld oder Pflegegeld
  • zu weiteren speziellen pädagogischen oder therapeutischen Maßnahmen

Wer bezahlt die Frühförderung?

Die Frühfördermaßnahmen sind für die Familien kostenlos. Sie werden nach dem Bundessozialhilfegesetz von den Sozial- und Jugendämtern/Integrationsdiensten finanziert. (SGBiX und SGB XII, zukünftig Bundesteilhabegesetz) Einen Antrag erhalten Sie entweder in unserer Frühförderstelle oder bei den zuständigen Ämtern.